Betreff: Antrag Anbindung Gewerbegebiet Mörfelden-Ost
Bezug:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
die Planung zur weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Mörfelden Ost durch eine zweite Anbindung an die B486 unverzüglich einzuleiten.
Begründung:
Nachdem aktuelle Entwicklungen den Generalentwässerungsplan als Hindernis ausscheiden lassen, gibt es keine Veranlassung zur weiteren Verzögerung. Vielmehr gilt es, die Potenziale des Gewerbegebietes für Flächenerweiterung durch die verbesserte Verkehrsanbindung zeitnah auszuschöpfen.
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Betreff: Antrag der CDU-Fraktion Mörfelden-Walldorf zu TOP 4 der Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung am 15.05.12, Drucksache 15/133 vom 28.02.2012 – 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2012
Bezug: Presseberichterstattung TGS-Mitglieder- und Delegiertenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die seit langem (und nun für das erste Halbjahr 2012) angekündigte Überarbeitung der Vereinsbezuschussungsrichtlinien der Stadtverordnetenversammlung noch vor der Sommerpause vorzulegen.
Bei der Überarbeitung der Vereinsbezuschussungsrichtlinien gelten drei Prioritäten:
1. Dauerhafte Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen in Mörfelden-Walldorf
2. Gezielte Unterstützung von vereinsübergreifender Zusammenarbeit
3. Kontinuität bei der finanziellen Förderung von Sanierungs- und Bauprojekten für Sport- und Freizeitanlagen der Vereine in Mörfelden-Walldorf.
Begründung:
Der Bürgermeister hat öffentlich von einem Aussetzen der Vereinsbezuschussung im Bereich der Investitionsvorhaben gesprochen, die Sanierung des TGS-Vereinsheims sei die letzte Maßnahme vor einer Pause von 2013 bis 2016. Der Magistrat versucht derzeit, dies im Rahmen des konkreten Zuschussantrags der TGS an Richtlinien und Stadtverordnetenversammlung vorbei zu entscheiden (während eigene Großprojekte der Stadt nicht in Frage gestellt oder verschoben werden, sondern teilweise sogar noch teurer als kalkuliert durchgeführt werden).
Die Stadtverordnetenversammlung muss dieses Thema im Bereich der Vereine an sich ziehen, um dies in der Gesamtsicht der Vereinsbezuschussungsrichtlinien zu beraten und zu entscheiden. Dazu gehört dann auch die Frage der finanziellen Nachhaltigkeit der Vereinsbezuschussungsrichtlinien vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage. Aber dies ist gewiss keine Entscheidung von Bürgermeister oder Magistrat oder auch nur im zuständigen Ausschuss alleine.
Die CDU-Fraktion weist einmal mehr auf die außerordentliche Bedeutung der Vereinsarbeit in unserer Stadt hin. Die Einrichtungen und auch die ehrenamtliche Arbeit der Vereine bis hin zur sozialen Wirkung sollte uns die grundsätzliche Fortführung ihrer Bezuschussung wert sein. Die CDU-Fraktion hat mögliche Einsparungen an anderer Stelle (siehe Haushaltsanträge zum HH-Entwurf 2012) bereits in nennenswerter Höhe vorgeschlagen.
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Die Erhöhung der Kindertagesstättengebühren findet nicht statt. Die einkommensunabhängige Erhebung der Kindertagesstättengebühren bleibt bestehen, die Einkommensstaffel wird nicht eingeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
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Die Höhergruppierung des Kita-Personals von S6 nach S8 (bzw. S3 nach S4 / S4 nach S5) findet nicht statt. Der Magistrat wird beauftragt, nach anderen Anreizen oder Ausgleichsoptionen für das Betreuungspersonal zu suchen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
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Der Magistrat wird beauftragt, zur Kostenoptimierung in der Kinderbetreuung eine Ideen-Werkstatt mit Kita-Leitungen, Erzieher/innen sowie Stadtkitabeirat und weiteren Elternvertretern durchzuführen. Beispielhafte Felder können sein:
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Zentralisierung, zentrale Steuerung und Controlling von Einkauf für (Mittags-)Verpflegung / Getränke, Spielgeräte und Ge- / Verbrauchsmaterialien und von Verwaltungsaufgaben
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Optimierung der Mittagsverpflegung bei Personaleinsatz (in der Priorität Springer/in bzw. Mitkochen durch andere Kita oder freie Köche, Bestellservice nur mit ausgehandelten Optionen bei Kooperationspartner) und Wareneinsatz (nach erfasster und analysierter Auslastung und Buchungssituation mit kalkulierter Überbuchung von max. 5% oder Verfahren mit Tagesbuchung und -zahlung) sowie durch Vereinheitlichung des Speiseplans
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Prüfung des Einsatzes von Kita-Leitungen in der Betreuungsarbeit und Überprüfung der bisher regulären Schließungstage (Kerb in Walldorf und Mörfelden sowie Betriebsausflug)
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Vermeiden fach- und sachfremder Tätigkeiten durch Betreuungspersonal (statt dessen Einsatz von Verwaltungskräften im Sozialamt, Aushilfskräften oder Unterstützung vom Bauhof)
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Reduzierung von Betriebs- (Energie, Wasser, Strom, Reinigung) und Bauunterhaltungskosten
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Überprüfung der Personaleinsatzplanung entlang der Auslastung einzelner Module und der entsprechenden Betreuungsschlüssel und Vorbereitungszeiten bis hin zur Personalausstattung im Hort für Bereitschafts- und Ferienzeiten (Vor- und Nachmittag, inkl. Kalkulation der Krankheits- und Ausfallzeiten bzw. effizientem Einsatz von Teil- und Vollzeitkräften)
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Sponsoring für Kindertagesstätten durch Unternehmen, Gewerbe und Handel sowie Einbeziehung freiwilliger Leistungen oder Spenden der Eltern
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Der Magistrat wird beauftragt, für mögliche Einnahmeverbesserungen im Kinderbetreuungs-Haushalt die Betreuungsmodule auf Basis der Belegungsquoten / -zeiten und Betreuungsschlüssel (Kern- gegenüber Randmodule, Gruppen und Einrichtungen) als zentrale Indikatoren (statt bloße Betriebskosten) neu zu kalkulieren – mit besonderem Fokus auf die Nachmittagsmodule (frühere 80:20 Regel ist nicht mehr gegeben) in U3 / Krippe, Kindertagesstätten, betreuender Grundschule und Hort sowie auf Geschwister-Rabatt und auf die soziale Komponente in der Ist-Belegung im Vergleich zum ursprünglichen Ziel.
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Der Magistrat wird beauftragt, die bestehenden Betreuungsmodule in U3 / Krippe und Hort auf weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten zu untersuchen, insbesondere im Blick auf die Teilung oder tageweise Buchung eines Platzes in Krippe und Hort.
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Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligung des Stadtkitabeirats sowie konfessioneller und privater Einrichtungen und freier Träger für Kinderbetreuung in Mörfelden-Walldorf bei der Gestaltung und Koordinierung der Betreuungsangebote in Krippen, Kindertagesstätten, betreuender Grundschule und Hort sowie durch Tagesmütter zu verbessern – dies geschieht durch einen Runden Tisch Kinderbetreuung, der zweimal im Jahr tagt.
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Der Magistrat wird beauftragt, eine klare Bedarfsermittlung für die Betreuung von ein- bis zwölfjährigen Kindern in den nächsten fünf Jahren zu erstellen, um die Betreuungsangebote an diesen Bedarf anzupassen und den Trend für Kinder als unsere Zukunft zu fördern.
Begründung
Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst 2012 / 2013 belastet die kommunalen Haushalte bereits deutlich. Zudem blieb keine seit 2010 frei gewordene Stelle in der Kinderbetreuung unbesetzt, bei Erzieher/innen zeigt die Antwort des Magistrats auf die CDU Anfrage einen positiven Saldo in 2010 und 2011. Letztlich existieren in Kindertagesstätten von Mörfelden-Walldorf keine flächendeckend erschwerten Arbeitsbedingungen, die Tarifparteien regeln S6 als Eingruppierung für Erzieherinnen.
Bei den Kindertagestättengebühren gelten gleiches Geld für gleiche Leistung und sozialer Ausgleich über steuerliche Leistungsfähigkeit. Die Einkommensstaffel erfordert zu hohen Verwaltungsaufwand. Hauptkritikpunkte an den vorliegenden Satzungen sind:
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Einkommensgrenzen nach Familien-Bruttoeinkommen statt nach zu versteuerndem Familien-Einkommen (Abzugsmöglichkeiten Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten etc., abhängig von Erwachsenen und Kindern in der Familie und einheitlich für alle Gebührentatbestände und Betreuungsformen, Anrechnung erhaltener / geleisteter Unterhaltszahlungen oder Elterngeld?)
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Einkommensstufen beginnend bei € 3.000 Familien-Bruttoeinkommen (Diskussion über Besserverdienende, die für Rot-Grün lt. eigener Zahlen aus der Beantwortung der CDU Anfrage bei 80 Prozent der Bevölkerung in Mörfelden-Walldorf beginnen, Quelle?)
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Zu viele Einkommensstufen in zu kleinen Schritten – für alle geplant mit 10% Erhöhung und je 3% mehr in jeder weiteren Stufe (bedeutet das 3 % , 6%, 9%, ... der Eingangsstufe oder je 3% der gerade verlassenen Stufe, um wieviel Prozent erhöht sich die Gebühr in der höchsten Stufe?)
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Fortsetzung der Gebührenzahlung im Streikfall (keine Leistung, aber Zahlung?), Gewährleistung eines Notdienstes in jedem Fall nicht gesichert
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Erhöhung der Mittagsverpflegungs-Pauschale, statt vorher Kosten zu prüfen / optimieren.
Aktualisierungsbedarf liegt bei den Modulen, um neue Teilzeitarbeitsmodelle nachzuvollziehen, mehr Plätze ab 2013 vorzubereiten und das Nutzungsziel für die Nachmittagsmodule zu überprüfen (eher durch arbeitende / einkommensstarke Bevölkerung statt durch sozial benachteiligte Familien, nach welchen Kriterien geprüft?). Die neue Kindertagesstättengebührensatzung sollte Geschwister-Rabatt grundsätzlich im Fall von Kinderbetreuung (U3 / Krippe, Kindertagesstätte, betreuende Grundschule, Hort, Tagesmütter) unabhängig von der Einrichtung (städtisch, privat, konfessionell) gewähren.
Letztlich geht es um eine Prioritätensetzung für diese Zukunftsinvestition, um Kinderbetreuung schrittweise kostenlos anzubieten – das heißt auch, wenn von einem Haushaltsjahr zum nächsten mit Mehreinnahmen geplant wird, Teile dieser Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen, kommunalen Anteilen an Einkommens- und Umsatzsteuer, Gewerbe- und Grundsteuer im Kindertagesstätten-Haushalt zu investieren, um den Kostendeckungsgrad zu verbessern.