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CDU Mörfelden-Walldorf

Mörfelden-Walldorf

Kommunalpolitik

So funktioniert Kommunalpolitik in Hessen


„Die Gemeinde fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“
So ist es im §1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verankert.

Im Gegensatz zur Bundes- und Landespolitik sind die Gemeinden der Ort, wo der Bürger Demokratie und Politik direkt erfahren und praktizieren kann. Als kleinste politische Einheit in unserem Staatsaufbau garantiert ihnen das Grundgesetz und die Hessische Gemeindeordnung im Rahmen der Gesetze das Recht zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Darunter fallen grundsätzlich alle Bedürfnisse und Interessen, die in der Gemeinde ihre Wurzeln haben und das Zusammenleben und –wohnen der Einwohner betrifft.

Die Organe
Die Gemeinden haben zwei Organe. Die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung, Stadtparlament) und den Magistrat (Gemeindevorstand). Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ und trifft alle wichtigen Entscheidungen, während dem Magistrat die laufende Verwaltung obliegt. Er ist die Anstellungsbehörde der Gemeinde und entscheidet über Einstellungen und Entlassungen.
Der Bürgermeister besitzt keine Organstellung.
Da in Hessen das Verfassungssystem der unechten Magistratsverfassung gilt, sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung nicht an die Zustimmung des Magistrats gebunden.
Anmerkung: Der Begriff „Stadtparlament“ ist dem Bürger aus der Bundes- und Landespolitik vermeintlicher Weise vertraut. Zu den Hauptaufgaben des klassischen Parlaments in Bund und Ländern gehört die Verabschiedung von Gesetzen. Genau das aber erfolgt in einer Stadtverordnetenversammlung nicht: Sie fällt in freier Selbstverwaltung „nur“ ortsbedingte Beschlüsse.

Die Hilfsorgane
Die Hilfsorgane der Gemeindevertretung und des Magistrats sind Ausschüsse und Kommissionen, die vorbereitende und beratende Funktionen ausüben, aber keine Beschlüsse fassen.

Beigeordnete
Der Magistrat besteht mindestens aus dem Bürgermeister und zwei weiteren Beigeordneten, von denen man je nach Hauptsatzung der Gemeinde ehrenamtliche hauptamtliche Beigeordnete unterscheidet.

Ausschüsse und Kommissionen

Die Themen der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Üblich sind z.B. je ein Ausschuss für Stadtentwicklung und Finanzen, Sport und Kultur, Soziales oder Bauen und Umwelt. Sie werden besetzt durch die Stadtabgeordneten im Verhältnis der Parteienmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung.
Im Gegensatz zu den Ausschüssen behandeln die Kommissionen in den meisten Fällen nur ein bestimmtes Thema von vorübergehender Natur. Sinn und Zweck der Kommissionen besteht darin, außerhalb der Öffentlichkeit unter Hinzuziehung von Fachleuten Sachthemen zu bearbeiten.


Die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen

Zur weiteren Stärkung einer bürgernahen Kommunalpolitik wird der Bürgermeister seit der Kommunalwahl 1999 in direkter Wahl vom Bürger gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Wahlperiode der Kommunalwahl, in der die Kandidaten der zur Wahl zugelassenen Parteien gewählt werden, beträgt fünf Jahre. Dadurch ist es möglich, dass ein Bürgermeister z.B. der CDU angehören kann, obwohl in die Stadtverordnetenversammlung Vertreter anderer Parteien die Mehrheit bilden.


Quellen: Der neue Bürgermeister von Wolfgang Gisevius im Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger
Handbuch Kommunalpolitik Hessen, 2. Auflage im DeutscherGemeindVerlag

Weiterführende Literatur:
Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Verlag Leske + Budrich
Gemeindeorgane in Hessen, DeutscherGemeindeVerlag
Kommunalpolitik, Leitfaden für die Praxis bei Westdeutscher Verlag